KLG Kultur- und Landschaftsgestaltungs GmbH, Gardelegen (Am Kuhschlagweg 2, 39638 Gardelegen). Die Verschmelzung wurde am 27.03.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Mönchengladbach HRB 4781).
KLG Kultur- und Landschaftsgestaltungs GmbH, Gardelegen (Am Kuhschlagweg 2, 39638 Gardelegen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Tyler GmbH mit dem Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 4781) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.