HRB 12550: KLINK-Entsorgung GmbH, Wedendorfersee Ortsteil Benzin, Dorfstraße 2, 19217 Wedendorfersee Ortsteil Benzin. Die Gesellschafterversammlung hat am 07.07.2022 die Sitzverlegung nach Rehna und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Rehna. Geschäftsanschrift: Am Kastaniengrund 3, 19217 Rehna.
HRB 12550: KLINK-Entsorgung GmbH, Wedendorfersee Ortsteil Benzin, Dorfstraße 2, 19217 Wedendorfersee Ortsteil Benzin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 2, 19217 Wedendorfersee Ortsteil Benzin. Gegenstand: Entsorgung und Recycling von Haushalts- und Gewerbekühlschränken sowie Elektrogeräte im Allgemeinen mittels Abfallentsorgungsanlage. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Klink, René, Wedendorfersee OT Benzin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn René Klink, Wedendorfersee, OT Benzin, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "KLINK-Entsorgung e.K." mit Sitz in Wedendorfersee (Amtsgericht Schwerin HRA 3784) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.08.2016. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.