HRB 1510 SB: KLT Verkehrswegebau GmbH, Dassendorf, Steinberg 6, 21521 Dassendorf. Prokura: 3. Buhk, Tobias, * ‒.‒.‒‒, Dassendorf; Einzelprokura
HRB 1510 SB: KLT Verkehrswegebau GmbH, Dassendorf, Steinberg 6, 21521 Dassendorf. Geschäftsführer: 2. Buhk, Christopher, * ‒.‒.‒‒, Dassendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Platzhoff, Andreas; Nicht mehr Prokurist: 2. Buhk, Christopher
HRB 1510 SB: KLT Verkehrswegebau GmbH, Dassendorf, Steinberg 6, 21521 Dassendorf. Prokura: 2. Buhk, Christopher, * ‒.‒.‒‒, Dassendorf; Einzelprokura
HRB 1510 SB: KLT Verkehrswegebau GmbH, Dassendorf, Steinberg 6, 21521 Dassendorf. Kapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2012 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung durch Aufnahme der KLT Kultur-, Landschafts- und Tiefbau GmbH mit Sitz in Dassendorf (AG Lübeck, HRB 1157 SB) um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht worden unter Änderung des § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die KLT Kultur-, Landschafts- und Tiefbau GmbH mit Sitz in Dassendorf (AG Lübeck, HRB 1157 SB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1510 SB: KLT Verkehrswegebau GmbH, Dassendorf, Steinberg 6, 21521 Dassendorf. Prokura: 1. Platzhoff, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; Einzelprokura
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