KLV - H. Gillessen GmbH Kunststoff - und Lederverarbeitung, Heinsberg (Jülicher Str. 7, 52525 Heinsberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden K L V - H. Gillessen, Kunststoff- und Lederverarbeitung, e.K. am 18.05.2005 (Amtsgericht Aachen Az. 73 HRA 6393) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KLV - H. Gillessen GmbH Kunststoff - und Lederverarbeitung, Heinsberg (Jülicher Str. 7, 52525 Heinsberg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren AlleingesellschafterHubert Gillessen übertragen. Dieser führt das bisher von der Gesellschaft betriebene Handelsgeschäft weiter unter der Firma K L V - H . Gillessen, Kunststoff- und Lederverarbeitung, e.K.. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.