HRA 49006 B: KM Care GmbH & Co. KG, Berlin, Prinzenallee 90, 13357 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund des § 31 Abs. 2 HGB i.V.m. § 393 Abs. 1 FamFG.
HRA 49006 B: KM Care GmbH & Co. KG, Berlin, Prinzenallee 90, 13357 Berlin. In der Registersache KM Care GmbH & Co. KG Prinzenallee 90 13357 Berlin Beteiligte: Herr Piotr Skupin Ul. Spacerowa 5 84-207 Bojano/Polen in seiner Eigenschaft als eingetragener Kommanditist hat das Amtsgericht Charlottenburg - Registergericht - durch die Rechtspflegerin Wolschke be-schlossen: Der Widerspruch vom 07.12.2016 gegen das eingeleitete Amtslöschungsverfahren nach § 393 FamFG i.V.m. § 31 Abs. 2 HGB wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Der Beteiligten zu 2) werden die Kosten des Verfahrens auferlegt, § 393 Abs. 4 FamFG. Gründe: Mit gerichtlicher Verfügung vom 09.11.2016 -zugestellt am 29.11.2016- wurde dem Beteiligten bekannt gegeben, dass das Amtslöschungsverfahren der Gesellschaft gem. §§ 393 FamFG, 31 Abs. 2 HGB eingeleitet wird. Die Bekanntmachung dieser Verfügung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (§10 HGB) erfolgte am 10.11.2016 um 12:19 Uhr. Der Widerspruch des Beteiligten als eingetragener Kommanditist ging am 07.12.2016 innerhalb der Widerspruchsfrist ein. Der Widerspruch ist jedoch nicht begründet, da die Firma der Gesell-schaft erloschen ist und die Amtslöschung nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu erfolgen hat. Eine Personenhandelsgesellschaft kann nur in das Handelsregister eingetragen sein, wenn sie ein gewerbliches Unternehmen betreibt, §§ 1,2 HGB. Die Gesellschaft hat nach Einsicht ins Ge-werberegister nicht gemeldet. Die Gesellschaft ist nur Handelsgesellschaft i.S.d. Handelsgesetz-buches, wenn und weil sie ein Gewerbe betreibt, sonst liegt nur eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor (Baumbach/Hopt Rn. 2 zu § 6 HGB). Die Abmeldung des Gewerbes der Gesellschaft führt daher zum Verlust der Eintragungsberechtigung in das Handelregister und zum Erlöschen der Firma, § 6 Abs. 1, 31 Abs. 2 HGB. Sofern die Firma einer Handelsgesellschaft durch dauerhafte Nichtausübung eines Gewerbes erloschen ist, können die Gesellschafter zur Vornahme der entsprechenden Anmeldung nach § 14 HGB angehalten werden (LG Berlin Beschluss vom 04.12.2008 AZ: 106 T 128/08). Vorliegend konnte eine Anmeldung nicht nach § 14 HGB erzwungen werden, da der gesetzliche Vertreter der Komplementärin Herr Jan Andrzej Wojcik und der einzige eingetragene Kommanditist Piotr Skupin im Ausland wohnhaft sind. Die möglichen Rechtsnachfolger eines entsprechen-des Verfahrens ist somit untunlich und wenig Erfolg versprechend. Der Vortrag des Beteiligten einen neuen Vertreter der Komplementärin einzusetzen und die hiesige Firma damit wieder auf den richtigen Weg zu bringen und ggf. ordnungsgemäß abzuwickeln, wurde trotz mehrfacher Nachfrage nicht weiter belegt und dargelegt. Der Widerspruch war daher nach Vorliegen der Voraussetzungen des § 393 FamFG i.V.m. § 31 Abs. 2 HGB kostenpflichtig zurückzuweisen. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde statthaft. Die Beschwerde ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Charlottenburg (Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin) oder zur Nieder-schrift der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin) einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe dieses Be-schlusses. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet sein. Wolschke Rechtspflegerin
HRA 49006 B: KM Care GmbH & Co. KG, Berlin, Prinzenallee 90, 13357 Berlin.
HRA 49006 B: KM Care GmbH & Co. KG, Berlin, Prinzenallee 90, 13357 Berlin (Unternehmensgegenstand: Handel und Vertrieb von Waren verschiedener Art, insbesondere von Lebensmitteln und Reinigungsmitteln). Firma: KM Care GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Prinzenallee 90, 13357 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. KM Care Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 154922 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft