HRB 32326: KMA Planungsgesellschaft mbH, Kaiserslautern, Humboldtstraße 3, 67655 Kaiserslautern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden B + W Bauen und Wohnen GmbH am 30.10.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 32326: KMA Planungsgesellschaft mbH, Kaiserslautern, Humboldtstraße 3, 67655 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2020 mit der B + W Bauen und Wohnen GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 3501) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32326: KMA Architekten und Ingenieure GmbH, Kaiserslautern, Humboldtstraße 3, 67655 Kaiserslautern. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. I (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung in Ziff. II (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt neugefasst. Neue Firma: KMA Planungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Planungsbüros.
HRB 32326: KMA Architekten und Ingenieure GmbH, Kaiserslautern, Humboldtstraße 3, 67655 Kaiserslautern. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.10.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32326: KMA Architekten und Ingenieure GmbH, Kaiserslautern, Humboldtstraße 3, 67655 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Humboldtstraße 3, 67655 Kaiserslautern. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Architekturbüros. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Mathieu, Karl-Jochen, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der KMA Karl Mathieu Architektur e.K. mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslauter, HRA 30605 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.