KMC Conrad Gesellschaft für EDV Dienstleistungen mbH, Nörvenich (Kapellenstraße 14, 52388 Nörvenich). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rechtsträgers am 11.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KMC Conrad Gesellschaft für EDV Dienstleistungen mbH, Nörvenich (Kapellenstraße 14, 52388 Nörvenich). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma KMC Conrad e.K. auftretenden Kaufmann Holger Conrad, Nörvenich-Eggersheim, geb. ‒.‒.‒‒, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.