HRB 99468 B: Peritinos GmbH, Berlin, Inselstraße 10, 10179 Berlin. Firma: Peritinos GmbH; Gegenstand: (1) Beratung im Gesundheitswesen, insbesondere von Krankenhäusern. (2) Betriebswirtschaftliche Beratung, Mitwirkung bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen und Unterstützung bei der Umsetzung und Realisierung betriebswirtschaftlicher Abläufe und Gestaitungen (Projektmanagement). (3) Vermögensberatung (mit Ausnahme der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Als Nebenzweck: (4) Vermittlung oder Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: (a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen; (b) den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen lnvestmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Der Gesellschaft ist es gestattet, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Geschäftsführer: 2. Dr. Schulte, Petra Christel, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der Anteilsinhaberversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die PERITINOS AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 96777 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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