KME metal GmbH, Osnabrück, Klosterstr. 29, 49074 Osnabrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KME Germany GmbH & Co. KG am 17.12.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
KME metal GmbH, Osnabrück, Klosterstr. 29, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.09.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.09.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.09.2012 mit der KME Germany GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 200902) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der KME Germany GmbH & Co. KG in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 200902) als herrschender Gesellschaft abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 27.12.1977 ist mit Wirksamwerden der vorgenannten Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KME metal GmbH, Osnabrück, Klosterstr. 29, 49074 Osnabrück. Der mit der KM-kabelmetal Aktiengesellschaft in Osnabrück (HRB 18434) am 27.12.1977 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist aufgrund des Ausgliederungsvertrages vom 20.07.2012 geändert. Die Ausgliederung ist am 28.08.2012 wirksam geworden. Herrschende Gesellschaft ist nunmehr die KME Germany GmbH & Co. KG in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 200902). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.