KMR Umwelt GmbH, Wachenheim (Schwetzinger Str. 33, 67157 Wachenheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KMR Kunststofftechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nach Firmenänderung jetzt: KMR Umwelt GmbH) am 27.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KMR Umwelt GmbH, Wachenheim (Schwetzinger Str. 33, 67157 Wachenheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2005 mit der KMR Kunststofftechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wachenheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein -HRB 12104-) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.