HRB 12104: KMR Umwelt GmbH, Wachenheim (Schwetzinger Straße 33, 67157 Wachenheim). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
KMR Umwelt GmbH, Wachenheim (Schwetzinger Straße 33, 67157 Wachenheim). Bestellt als Geschäftsführer: Gehlert, Oswin, Birkenheide, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Renfer-Stutz, Manuela, Wachenheim, * ‒.‒.‒‒.
KMR Umwelt GmbH, Wachenheim (Im Altenschemel 76, 67435 Neustadt/Wstr.). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
KMR Kunststofftechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wachenheim (Schwetzinger Str. 33, 67157 Wachenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: KMR Umwelt GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2005 mit der KMR Umwelt GmbH mit Sitz in Wachenheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein -HRB 12091-) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.