KMS Friseurbedarf GmbH, Mönchengladbach (Kabelstraße 119, 41069 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KMS-Group Management GmbH am 03.07.2007 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KMS Friseurbedarf GmbH, Mönchengladbach (Kabelstraße 119, 41069 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der KMS-Group Management GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 11415) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KMS Friseurbedarf GmbH, Mönchengladbach (Kabelstraße 119, 41069 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Comair Germany GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (HRB 11869) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KMS, Kramm + Scholten GmbH, Mönchengladbach (Kabelstraße 119, 41069 Mönchengladbach). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.01.2007 ist der Gesellschaftsvertrag unter Beibehaltung von Stammkapital und Sitz vollständig neu gefasst worden. Neue Firma: KMS Friseurbedarf GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Friseur-Artikeln im weitesten Sinne an Friseur- und andere Fachgeschäfte. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur eine Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein; sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaftern, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer generell von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bestellt als Geschäftsführer: Graf, Hans-Jürgen, Neunkirchen am Brand, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Herbert, Kramm, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat am 12.01.2007 mit der KMS-GROUP Management GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 11415) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung des beherrschten Unternehmens hat diesem Vertrag am 12.01.2007 zugestimmt; die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens hat dem Vertrag am 13.01.2007 zugestimmt.
KMS, Kramm + Scholten GmbH, Mönchengladbach (Kabelstraße 119, 41069 Mönchengladbach). Nicht mehr Geschäftsführer: Engeler, Lars, Dieburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kramm, Markus, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.