HRB 86255: KMT GmbH, Köln, Overstolzenstraße 11, 50677 Köln. Zwischen der KMT GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Richmodishaus Grundstücksverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 1093) besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 20.07.2016. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der KMT GmbH durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
HRB 86255: KMT GmbH, Köln, Overstolzenstraße 11, 50677 Köln. Nach Berichtigung der besonderen Vertretungsbefugnis von Amts wegen weiterhin Geschäftsführer: Malmedé, Isabelle, Köln, * ‒.‒.‒‒; Malmedé, Felix, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 86255: KMT GmbH, Köln, Sachsenring 67, 50606 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Overstolzenstraße 11, 50677 Köln.
HRB 86255: KMT GmbH, Köln, Sachsenring 67, 50606 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2015. Geschäftsanschrift: Sachsenring 67, 50606 Köln. Gegenstand: die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens allgemein. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Malmedé, Isabelle, Köln, * ‒.‒.‒‒; Malmedé, Felix, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KMT Kölnische Mode- und Textilhandelsgesellschaft mbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 21485) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.