KMT Stoffe GmbH, Nordhorn, Twentestr. 1, 48527 Nordhorn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hemmers/Itex Textil Import Export GmbH am 01.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KMT Stoffe GmbH, Nordhorn, Twentestr. 1, 48527 Nordhorn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2010 und 19.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.05.2011 mit der Hemmers/Itex Textil Import Export GmbH mit Sitz in Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 131127) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KMT Stoffe GmbH, Nordhorn, Twentestr. 1, 48527 Nordhorn.Geschäftsanschrift: Twentestr. 1, 48527 Nordhorn. Nicht mehr Geschäftsführer: Richter, Thorsten, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
KMT Stoffe GmbH, Nordhorn (Twentestr. 1, 48527 Nordhorn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2004 Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln, HRB 52251 ) nach Nordhorn beschlossen. Gegenstand: Der Handel mit Textillien und artverwandten Stoffen sowie der Im- und Export derselben. Gleichfalls ist die Gesellschaft berechtigt, alle Neben- und Hilfsgeschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hemmers, Jörg, Nordhorn, * ‒.‒.‒‒; Richter, Thorsten, Rheine, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
KMT-Stoffe GmbH, Köln (Twentestr. 1, 48527 Nordhorn). Nach Sitzverlegung nunmehr (Amtsgericht Osnabrück, HRB 200714): Nordhorn.