KMW Krefelder Mobile WC's GmbH, Krefeld, Bataverstraße 21-23, 47809 Krefeld.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG am 07.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KMW Krefelder Mobile WC's GmbH, Krefeld, Bataverstraße 21-23, 47809 Krefeld.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2010 mit der Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRA 3763) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.