KNIPPING Kunststofftechnik Automotive GmbH, Neustadt/Sachsen, Heinrich-Hertz-Str. 5, 01844 Neustadt i. Sa.. Die Verschmelzung wurde am 26.08.2011 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KNIPPING Kunststofftechnik Automotive GmbH, Neustadt/Sachsen, Heinrich-Hertz-Str. 5, 01844 Neustadt i. Sa.. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Knipping Kunststofftechnik King Plastic GmbH mit dem Sitz in Gummersbach (Amtsgericht Köln HRB 38840) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KNIPPING Kunststofftechnik Automotive GmbH, Neustadt/Sachsen, Heinrich-Hertz-Str. 5, 01844 Neustadt i. Sa.. Bestellt: Geschäftsführer: van Dorsten, Michael, Kierspe, * ‒.‒.‒‒.
KNIPPING Kunststofftechnik Automotive GmbH, Neustadt/Sachsen (Heinrich-Hertz-Str. 5, 01844 Neustadt/Sachsen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Metzlaff, Frank, Rammenau, * ‒.‒.‒‒.