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KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Niederwiesa (HRB 32298)

Firmendaten

Anschrift
Kurze Str. 18
09577 Niederwiesa
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 03726/7892-0
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.kns.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2019
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 32298
Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KNS Kabel Netzwerk Service GmbH aus Niederwiesa ist im Handelsregister Chemnitz unter der Nummer HRB 32298 verzeichnet. Nach der Gründung am 12.02.2019 hat die KNS Kabel Netzwerk Service GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Ausführung von Kabelzieh- und -verlegearbeiten im Hochbau und in Rohranlagen; Verkabelung von Computernetzwerken und Datentechnik sowie Handel mit derartigen Waren.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 26.000,00 EUR. Die KNS Kabel Netzwerk Service GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.10.2021)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021
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Registermeldungen 4

Calendar 11.02.2020
Veränderung

HRB 32298: KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Niederwiesa, Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa. Auf die Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft ist die KNS Kabel Netzwerk Service Limited mit dem Sitz in Stockport/Großbritannien (Registrar of Companies for England an Wales, Cardiff, Company Number 05059997) nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10.04.2019 mit Nachträgen vom 09.05.2019, 19.07.2019, 14.08.2019 und 23.10.2019, des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft vom 12.11.2019 und der Verschmelzungsbescheinigung für die übertragende Gesellschaft vom 28.01.2020 verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 22.11.2019
Veränderung

HRB 32298: KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Niederwiesa, Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der KNS Kabel Netzwerk Service Limited mit dem Sitz in Stockport/Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Registernummer 5059997; Zweigniederlassung eingetragen: AG Chemnitz HRB 21355) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

Calendar 08.08.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 32298: KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Niederwiesa, Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa. Zum Handelsregister ist der Entwurf des Verschmelzungsplanes für die grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der KNS Kabel Netzwerk Service GmbH mit dem Sitz in Niederwiesa (Amtsgericht Chemnitz, HRB 32298) und der KNS Kabel Netzwerk Service Limited (KNS Ltd) (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05059997) eingereicht worden. Die KNS Kabel Netzwerk Service GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Die KNS Kabel Netzwerk Service Limited (KNS Ltd) ist eine Private Company Limited by Shares (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht). Weitere Gesellschaften sind an der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht beteiligt. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der KNS Kabel Netzwerk Service Limited (KNS Ltd) auf die KNS Kabel Netzwerk Service GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (KNS Kabel Netzwerk Service GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der KNS Kabel Netzwerk Service GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht wird, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu bezeichnen, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden KNS Kabel Netzwerk Service GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (KNS Kabel Netzwerk Service Limited (KNS Ltd) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Herrn Carsten Strauß, Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa angefordert werden.

Calendar 20.02.2019
Neueintragung

HRB 32298: KNS Kabel Netzwerk Service GmbH, Niederwiesa, Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2019. Geschäftsanschrift: Kurze Straße 18, 09577 Niederwiesa. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Kabelzieh- und -verlegearbeiten im Hochbau und in Rohranlagen; Verkabelung von Computernetzwerken und Datentechnik sowie Handel mit derartigen Waren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Czirpka, Holger, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒; Haake, Uwe, Niederwiesa, * ‒.‒.‒‒; Werner, Erik, Burkhardtsdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 2

22.11.2019
Kapitaländerung

Altes Stammkapital:
25.000,00 EUR

Neues Stammkapital:
26.000,00 EUR

20.02.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Holger Czirpka
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Uwe Haake
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Erik Werner
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 20.02.2019