KOB EDV-Systeme Vertriebsgesellschaft mbH, Magdeburg (Hopfenbreite 31, 39167 Irxleben). Die Verschmelzung wurde am 23.10.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Jena HRB 209757).
KOB EDV-Systeme Vertriebsgesellschaft mbH, Magdeburg (Hopfenbreite 31, 39167 Irxleben). Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2007 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 85,41 EUR auf 25.650,00 EUR, sowie eine weitere Erhöhung um 44.350,00 EUR auf 70.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. 70.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 22.06.2007 mit der adKOMM GmbH mit dem Sitz in Rudolstadt (Amtsgericht Jena HRB 209757) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.