HRB 19909: KOCO AG, Rimsting, Nordstr. 10, 83253 Rimsting. Die Hauptversammlung vom 06.12.2021 hat die Änderung des Abschnitt I. § 3 (Gegenstand des Unternehmens) sowie weiterer Bestimmungen der Satzung beschlossen. Auf die beim Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Neuer Unternehmensgegenstand: a) Betrieb des Solarparks Mietraching auf dem Parkgelände Mietraching Flst. Nr. 268/22, Gemarkung Mietraching gem. des Pachtvertrages zur Installation und Nutzung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage (Urk. Nr. 94/2010. v. 23.02.2010 der Notarin Sylvia Rosendorfer, Bad Aibling); b) Betrieb einer Dach-Photovoltaik-Anlage auf den Dächern der Gebäude 305 und 306 des Grundstücks Flst. Nr. 268/15, Gemarkung Mietraching gem. des Gestattungs- und Nutzungsvertrages zur Installation und zum Betrieb einer Dach-Photovoltaik-Anlage (Urk. Nr. 390/2010. v. 27.04.2010 der Notarin Sylvia Rosendorfer, Bad Aibling); c) Verwaltung des eigenen Vermögens im In- und Ausland, sowie sämtliche diesem Gesellschaftszweck dienende Aktivitäten; d) im Falle einer Liberalisierung des Strommarktes die Vermarktung des durch den Betrieb der Photovoltaik-Anlagen gewonnenen Stroms; e) Entwicklung und Durchführung von Projekten im Bereich "Erneuerbarer Energien" und Förderung von Nachhaltigkeitskonzepten.
HRB 19909: KOCO AG, Rimsting, Nordstr. 10, 83253 Rimsting. Die Hauptversammlung vom 16.12.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Solarpark Mietraching GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Endorf und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 150.000,00 EUR. Die Solarpark Mietraching GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bad Endorf (Amtsgericht Traunstein HRA 10426) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2019 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.12.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 16.12.2019 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19909: KOCO AG, Rimsting, Nordstr. 10, 83253 Rimsting. Beim Amtsgericht - Registergericht - Traunstein ist am 06.12.2019 der Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der Solarpark Mietraching GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Endorf (Amtsgericht Traunstein HRA 10426) als übertragender Gesellschaft und der KOCO AG mit Sitz in Rimsting (Amtsgericht Traunstein HRB 19909) als übernehmender Gesellschaft eingereicht worden.
HRB 19909: KOCO AG, Rimsting, Nordstr. 10, 83253 Rimsting. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Bottermann, Ludger, Grassau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 19909:KOCO AG, Rimsting, Nordstr. 10, 83253 Rimsting.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Bottermann, Ludger, Bernau a. Chiemsee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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