Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2023 hat die
Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
15.11.2023
Dr. Börnig |
12 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
KOMSA Allee 1, 09232 Hartmannsdorf |
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a)
05.05.2023
Chevalier |
HRB 30083: KOMSA Services GmbH, Hartmannsdorf, Niederfrohnaer Weg 1, 09232 Hartmannsdorf. Prokura erloschen: Barth, Torsten, Lunzenau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 30083: KOMSA Services GmbH, Hartmannsdorf, Niederfrohnaer Weg 1, 09232 Hartmannsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2020 mit Nachtrag vom 23.11.2020 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Geschäftsführung, Vertretung, Liquidation; jetzt: Geschäftsführung und Vertretung). Neuer Gegenstand: Handel, Entwicklung, Vermietung und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hard- und Software in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRB 30083: KOMSA Services GmbH, Hartmannsdorf, Niederfrohnaer Weg 1, 09232 Hartmannsdorf. Die Noritel Mobile Kommunikation GmbH mit dem Sitz in Hartmannsdorf (Amtsgericht Chemnitz HRB 9689) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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