KOMTEAMER IT-Management Consulting GmbH, Langenselbold, Buchbergblick 18, 63505 Langenselbold. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Neue Firma: KOMTEAMER GmbH.
KOMTEAMER IT-Management Consulting GmbH, Langenselbold, Buchbergblick 18, 63505 Langenselbold. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 22.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Komteamer Ltd. mit Sitz in Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales Company No. 5967688) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KOMTEAMER IT-Management Consulting GmbH, Langenselbold, Buchbergblick 18, 63505 Langenselbold. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans gem. § 122 über die geplante Verschmelzung der KOMTEAMER LIMITED, Birmingham, UK, eingetragen im Companies House, Company No. 05967688 mit der KOMTEAMER IT Management Consulting GmbH, Langenselbold, Amtsgericht Hanau HRB 93717, eingereicht worden.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der KOMTEAMER LTD. auf die KOMTEAMER lT-Management Consulting GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122a Abs.2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hanau ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der KOMTEAMER lT-Management Consulting GmbH unter deren Geschäftsanschrift Buchbergblick 18, 63505 Langenselbold geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden übernehmenden Gesellschaft kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der übernehmenden Gesellschaft, Herrn Arne Baier oder Herrn Thorsten Olm, geschäftsansässig jeweils in Buchbergblick 18, 63505 Langenselbold, angefordert werden.
KOMTEAMER IT-Management Consulting GmbH, Langenselbold, Buchbergblick 18, 63505 Langenselbold. Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage um 100 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Kapital geändert, nun: Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.