HRB 112810: KONTAKT - Freie Alten- und Krankenpflege gGmbH, Frankfurt am Main, Ludolfusstraße 2-4, 60487 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2018 mit Nachtrag vom 11.07.2018. Geschäftsanschrift: Ludolfusstraße 2-4, 60487 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die KONTAKT - Freie Alten- und Krankenpflege gGmbH (Gesellschaft) mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Unterhalten und Betreiben des ambulanten Pflegedienstes KONTAKT in Frankfurt sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. Zum anderen wird der Gesellschaftszweck durch die Einrichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen zur stationären, teilstationären und ambulanten Pflege und Betreuung verwirklicht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Barschke, Martin, Bad Soden am Taunus, * ‒.‒.‒‒; Hothum, Holger, Hadamar, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Kontakt - Freie Alten- und Krankenpflege e.V. mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 7441). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
60487 Frankfurt
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: gGmbH