HRB 722170: KOPP Ingenieurgesellschaft mbH, Baden-Baden, Maria-Viktoria-Straße 18, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Gaggenau. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 2a, 76571 Gaggenau.
HRB 722170: KOPP Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe, Weltzienstraße 18 B, 76135 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Baden-Baden. Geschäftsanschrift: Maria-Viktoria-Straße 18, 76530 Baden-Baden.
HRB 722170:KOPP Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe, Weltzienstraße 18 B, 76135 Karlsruhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2015. Geschäftsanschrift: Weltzienstraße 18 B, 76135 Karlsruhe. Gegenstand: Ein Büro für Bauingenieur- und sonstiges Ingenieurwesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kopp, Cristian, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Cristian Kopp, geb. ‒.‒.‒‒, Karlsruhe als Inhaber der Firma "Cristian Kopp Bauingenieurwesen e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 706243) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 17.04.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.