HRB 78249:KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg, Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg.Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Internationale Candle Holding Sp. z o.o. am 29.08.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 78249:KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg, Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.05.2014 mit der Internationale Candle Holding Sp. z o.o. mit Sitz in Warszawa, Polen (Unternehmensregister beim Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XIII. Wirtschaftsabteilung des Landgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000439934) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des polnischen Rechts wirksam, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 78249:KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg, Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan vom 25.04.2014 gemäß § 122 d UmwG eingereicht.An der Verschmelzung sind beteiligt:1. Rechtsform, Firma und Sitz der an den grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Register der beteiligten Gesellschaften nebst der jeweiligen Nummer der Eintragung:- International Candle Holding Sp. z o.o. (polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit dem Sitz in Warszawa (eingetragen im Unternehmensregister beim Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XIII. Wirtschaftsabteilung des Landgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000439934),- KORONA Verwaltung GmbH (deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit dem Sitz in Hamburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 78249).2. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Rechte der Gläubiger der KORANA Verwaltung GmbH:Gläubiger der KORONA Verwaltung GmbH genießen nachrangigen Gläubigerschutz nach § 122j des deutschen Umwandlungsgesetzes. Nach diesem ist Gläubigern der KORONA Verwaltung GmbH, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Gemäß § 122j Abs. 2 des deutschen UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nur in Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder sein Entwurf entstanden sind.Rechte der Gläubiger der International Candle Holding Sp. z o.o.:In Bezug auf den Schutz der Gläubiger der International Candle Holding Sp. z o.o. finden die Regelungen von Art. 495 HGG und Art. 496 HGG in Verbindung mit Art. 516/10 Abs. 1 HGG Anwendung.Gemäß Art. 516/10 § 2 HGG können Gläubiger der International Candle Holding Sp. z o.o. die Sicherung ihrer Ansprüche innerhalb von einem Monat nach dem Datum der Bekanntgabe des Verschmelzungsplans vorlegen, sofern sie glaubhaft machen, dass deren Befriedigung durch die Verschmelzung gefährdet ist.Rechte der Minderheitsgesellschaft:Alle Gesellschafter sowohl des polnischen als auch des deutschen Rechtsträgers habenim Vorwege ihr Einverständnis signalisiert, so dass von einstimmigerBeschlussfassung ausgegangen wird. Ausführungen zu Rechten vonMinderheitsgesellschaften erübrigen sich daher.Weitere Auskünfte:Weitere Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können eingeholt werden:KORONA Verwaltung GmbHpostalisch: Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg, Deutschland per Fax: +49 (0)40 33 66 23,International Candle Holding Sp. z o.o. postalisch: ul. Plowiecka 1, 04-50 1 Warszawa, Polen per Fax: +48 (0)22 515 46 99.
KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg, Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg.Geschäftsanschrift: Ballindamm 1-2, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2008 mit der Jablonski & Rather Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 98572) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KORONA Verwaltung GmbH, Hamburg (Ballindamm 1, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2007 mit der Korona Kerzen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 79 996) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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