KORSNÄS - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klein-Winternheim (Im Quellborn 56, 55270 Klein-Winternheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Korsnäs Frövi GmbH (jetzt nach Firmenänderung: Korsnäs GmbH) mit Sitz in Hamburg am 15.06.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KORSNÄS - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klein-Winternheim (Im Quellborn 56, 55270 Klein-Winternheim). Nicht mehr Geschäftsführer: Krieger, Heinz-Werner, Klein-Winternheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Persson, Per, Örebro/Schweden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.02.2007 mit der Korsnäs Frövi GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 47242) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.