KP Germany Zweite GmbH, Heiligenroth, Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2010 mit der KP Germany Erste GmbH mit Sitz in Heiligenroth (Amtsgericht Montabaur HRB 20918) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit heutiger gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KP Germany Zweite GmbH, Heiligenroth, Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2010 mit der KP Germany Dritte GmbH mit Sitz in Heiligenroth (Amtsgericht Montabaur HRB 20931) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KP Germany Zweite GmbH, Heiligenroth, Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth.Geschäftsanschrift: Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hölzl, Markus, München, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stafeil, Jeff, Keswick, Virgina USA, * ‒.‒.‒‒.
KP Germany Zweite GmbH, Heiligenroth (Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth). Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2008 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 13a (Vergütungsausschuss) beschlossen.
KP Germany Zweite GmbH, Heiligenroth (Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth). Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kogelnik, Hans-Joachim, Bergisch-Gladbach, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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