HRA 8602: KP Innovations GmbH & Co. KG, Alsdorf, Carl-Zeiss-Straße 3, 52477 Alsdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (Az.: 93 IN 104/20) vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 8602: KP Innovations GmbH & Co. KG, Alsdorf, Carl-Zeiss-Straße 3, 52477 Alsdorf.
HRA 8602: KP Innovations GmbH & Co. KG, Alsdorf, Carl-Zeiss-Straße 3, 52477 Alsdorf. (Entwicklung, Bau sowie den Groß- und Einzelhandel von Getränkemaschinen, Getränkemischmaschinen, Thekenmodulen sowie Veranstaltungs-Catering und Entwicklung weiterer Innovationen sowie deren Vertrieb.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 3, 52477 Alsdorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KP Innovations Verwaltungs GmbH, Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 19415), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KP Innovations GmbH, Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 18749) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.