HRB 4007: KPM - Erlebniswelt GmbH, Kaiserslautern, Morlauterer Straße 1, 67657 Kaiserslautern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ALCATRAZ Hotelgesellschaft mbH am 14.11.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 4007: KPM - Erlebniswelt GmbH, Kaiserslautern, Morlauterer Straße 1, 67657 Kaiserslautern. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Morlauterer Straße 1, 67657 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.09.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.09.2018 mit der ALCATRAZ Hotelgesellschaft mbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 30194) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.