KPMG Peat Marwick Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Marie-Curie-Straße 30, 60439 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 13.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KPMG Peat Marwick Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Marie-Curie-Straße 30, 60439 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vom selben Tag mit der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 106191) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.