KPMG TREUVERKEHR Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Marie-Curie-Str. 30, 60439 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 02.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KPMG TREUVERKEHR Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Marie-Curie-Str. 30, 60439 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschaftversammlung vom selben Tag mit der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 106191) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KPMG TREUVERKEHR Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Marie-Curie-Str. 30, 60439 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Dr. Schneider Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 56819) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KPMG TREUVERKEHR Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Marie-Curie-Str. 30, 60439 Frankfurt am Main). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Dr. Schneider Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Steuerberatungsgesellschaft mit der KPMG Treuverkehr AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht worden.
KPMG TREUVERKEHR Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Marie-Curie-Str. 30, 60439 Frankfurt am Main). Die Hauptversammlung vom 14.12.2006 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Hauptversammlung) und die Einfügung eines neuen § 18 (Ausübung von Gesellschafterrechten) beschlossen. Die Nummerierung der nachfolgenden Vorschriften wurde angepasst. Prokura erloschen: Fehling, Hans-Werner, Lübeck, * ‒.‒.‒‒; Hellberg, Walter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Ordemann, Tammo, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.