HRA 7111: KPS Karl Pönighaus Systemhaus GmbH & Co. KG, Hiddenhausen, Heidestraße 173, 32120 Hiddenhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 440/19) vom 01.09.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
KPS Karl Pönighaus Systemhaus GmbH & Co. KG, Hiddenhausen (Heidestraße 173, 32120 Hiddenhausen, Erstellung und Pflege von Computersoftware aller Art und der Handel mit Computerzubehör sowie alle damit artverwandten Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Pönighaus Verwaltungs GmbH, Hiddenhausen (Bad Oeynhausen HRB 10614). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der KPS Karl Pönighaus Systemhaus GmbH, Hiddenhausen (AG Bad Oeynhausen HRB 6053) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.