HRA 3890: KPW-Präzisionsformen- und Werkzeugbau GmbH & Co. KG, Barntrup, Im Kälbertal 22, 32683 Barntrup. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KPW-Präzisionsformen- und Werkzeugbau Verwaltungs GmbH, Barntrup. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.06.2015 mit der kosaplast Kosakowski GmbH & Co. KG mit Sitz in Barntrup (Amtsgericht Lemgo, HRA 3913) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
32683 Barntrup
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Amtsgericht: Lemgo
Rechtsform: GmbH & Co. KG