KRAHAK Kraftstoffhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gifhorn, (Celler Str. 109, 38518 Gifhorn).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinz Anders KG am 15.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
KRAHAK Kraftstoffhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gifhorn, (Celler Str. 109, 38518 Gifhorn).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2009 mit der Heinz Anders KG mit Sitz in Uelzen (Amtsgericht Lüneburg, HRA 120264) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.