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KRAMSKI Stiftung gGmbH, Pforzheim (HRB 731362)

Firmendaten

Anschrift
Heilbronner Str. 10
75179 Pforzheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 731362
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KRAMSKI Stiftung gGmbH aus Pforzheim ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 731362 verzeichnet. Nach der Gründung am 24.08.2018 hat die KRAMSKI Stiftung gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. von Wissenschaft und Forschung; b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; c. der Jugend- und Altenhilfe; d. Kunst und Kultur; e. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; f. der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; g. des Tierschutzes; h. des Schutzes von Ehe und Familie; i. des Sports; j. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; k. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch (a) Förderung von Projekten und Vorhaben in den genannten Zwecken; (b) Kooperation mit Einrichtung in den genannten Zwecken; (c) Aktivtäten, die der Umsetzung der Zwecke dienlich sind. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistungen. Hierüber entscheiden allein die nach dieser Satzung zuständigen Organe. Eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen ist nicht möglich. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann die Satzungszwecke auch durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung für die Verwirklichung der steuerbegünstigter Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, verwirklichen ( 58 Nr. 1 AO). Sofern die Mittel für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts beschafft werden, muss diese selbst steuerbegünstigt sein. Satzungsänderungen, die den Gesellschaftszweck betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Zusage des zuständigen Finanzamts, wonach die Gemeinnützigkeit auch nach der Satzungsänderung bestehen bleibt.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die KRAMSKI Stiftung gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 30.08.2018
Neueintragung

HRB 731362: KRAMSKI Stiftung gGmbH, Pforzheim, Heilbronner Straße 10, 75179 Pforzheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2018. Geschäftsanschrift: Heilbronner Straße 10, 75179 Pforzheim. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. von Wissenschaft und Forschung; b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; c. der Jugend- und Altenhilfe; d. Kunst und Kultur; e. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; f. der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; g. des Tierschutzes; h. des Schutzes von Ehe und Familie; i. des Sports; j. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; k. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch (a) Förderung von Projekten und Vorhaben in den genannten Zwecken; (b) Kooperation mit Einrichtung in den genannten Zwecken; (c) Aktivtäten, die der Umsetzung der Zwecke dienlich sind. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistungen. Hierüber entscheiden allein die nach dieser Satzung zuständigen Organe. Eine Berufung auf Gleichbehandlung in Bewilligungs- oder Versagungsfällen ist nicht möglich. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann die Satzungszwecke auch durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung für die Verwirklichung der steuerbegünstigter Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, verwirklichen ( 58 Nr. 1 AO). Sofern die Mittel für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts beschafft werden, muss diese selbst steuerbegünstigt sein. Satzungsänderungen, die den Gesellschaftszweck betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Zusage des zuständigen Finanzamts, wonach die Gemeinnützigkeit auch nach der Satzungsänderung bestehen bleibt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kramski, Wiestaw, Birkenfeld, * ‒.‒.‒‒; Torres e Torres, Sabine, geb. Kramski, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

30.08.2018
Entscheideränderung

Eintritt
Wiestaw Kramski
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Sabine Torres e Torres
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 30.08.2018