KRKA Aussenhandels GmbH, München, (Planeggerstr. 36, 81241 München).Datum des Vertrages von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der TAD Pharma GmbH mit dem Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Torstedt HRB 110087) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 17.11.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Tostedt HRB 110087).
KRKA Aussenhandels GmbH, München (Planeggerstr. 36, 81241 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der TAD Pharma GmbH mit dem Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Torstedt HRB 110087) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KRKA Aussenhandels GmbH, München (Ottostr. 3-5, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2004 hat die Änderung der §§ 9 (Geschäftsführer), 11 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte) und 13 (Gesellschafterversammlung), sowie die Aufhebung des § 10 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.