KRP-IT.asp GmbH, Ahaus, (Wessumer Straße 90, 48683 Ahaus).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KRP-IT.consulting GmbH am 04.05.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KRP-IT.asp GmbH, Ahaus, (Wessumer Straße 90, 48683 Ahaus).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.03.2009 mit der KRP-IT.consulting GmbH mit Sitz in Ahaus (Amtsgericht Coesfeld - HRB 3748 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KRP-IT.asp GmbH, Ahaus (Wessumer Straße 90, 48683 Ahaus). Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR.
KRP-IT.asp GmbH, Ahaus (Wessumer Straße 90, 48683 Ahaus). Bestellt zum Geschäftsführer: Gebing, Daniel, Vreden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.