KRUMM Telekom GmbH, Langen (Hessen) (Ohmstraße 20, 63225 Langen (Hessen)). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "Pfeiffer GmbH - ein Unternehmen der euromicron Gruppe -" (Amtsgericht Mannheim HRB 362483) am 07.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KRUMM Telekom GmbH, Langen (Hessen) (Ohmstraße 20, 63225 Langen (Hessen)). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Firma "Pfeiffer GmbH - ein Unternehmen der euromicron Gruppe -" mit Sitz in Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362483) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.