HRB 27029 HB: KSC Beteiligungs GmbH, Bremen, Dötlinger Str. 2-4, 28197 Bremen. Die Verschmelzung ist mit der am 24.08.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Nürnberg, HRB 28473) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 27029 HB: KSC Beteiligungs GmbH, Bremen, Dötlinger Str. 2-4, 28197 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2015 mit Ergänzung vom 16.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 11.05.2015 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die hora opus GmbH mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 28437) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
KSC Beteiligungs GmbH, Bremen, Dötlinger Str. 2-4, 28197 Bremen. Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Stark Kundenservice Center GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen. Kapital: 25.000 EUR Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.; Geschäftsführer:; 1. Stark, Holger Albert, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.04.2011.