HRB 86357: KSD Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 17, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Beteiligung an Unternehmen aller Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 86357: KSD Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 17, 60386 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Doetsch, Christian, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒.
KSD Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 17, 60386 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2009. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Porsche-Straße 17, 60386 Frankfurt am Main. Gegenstand: Beteiligung an Unternehmen, die Gastronomiebetriebe betreiben, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Doetsch, Christian, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒; Knoll, Sebastien, Liederbach, * ‒.‒.‒‒; Spengler, Markus, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KSD Beteiligungs OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 45020). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.