HRB 132082: Frank Karkow Grundstücksgesellschaft mbH, Hamburg, Himmelstraße 9, 22299 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250,00 EUR auf 33.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der "New Living" Klaus-Groth-Straße GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 118713) beschlossen. 33.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der "New Living" Klaus-Groth-Straße GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 118713) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 132082: Frank Karkow Grundstücksgesellschaft mbH, Hamburg, Himmelstraße 9, 22299 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verwaltungsgesellschaft "New Living" mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 135626) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 132082: Frank Karkow Grundstücksgesellschaft mbH, Hamburg, Himmelstraße 9, 22299 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250,00 EUR auf 32.750,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der "New Living" Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 118639) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) die Vermittlung von Immobilien (§ 34c GewO), b) die Verwaltung von Immobilien, c) der An- und Verkauf von Immobilien, d) die Vermietung von Immobilien sowie e) die Beratung in Immobilienangelegenheiten inkl. der vorbereitenden Tätigkeiten zur Grundstücksentwicklung, f) die Tätigkeit als Bauträger. 32.750,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der "New Living" Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 118639) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 132082: Frank Karkow Grundstücksgesellschaft mbH, Hamburg, Donnerstraße 10, Haus 3, 22763 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Himmelstraße 9, 22299 Hamburg.
HRA 22984: KSE Objektverwaltung GmbH & Co. OHG, Düsseldorf, Gneisenaustraße 8, 40477 Düsseldorf. Nunmehr Kommanditgesellschaft. Nach Änderung des Rechtsformzusatzes: KSE Objektverwaltung GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter zu vertreten. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Strätz, Oliver, Binningen / Schweiz, * ‒.‒.‒‒; Strätz-Koppetsch, Julia, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
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