KSH Kalksandstein Holding Schönbach Verwaltungs-GmbH, Saarlouis, (Neue Brauereistraße 2-4, 66740 Saarlouis).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Mauertechnik Löberitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Löberitz (AG Stendal HRA 10413) wurde am 20.10.2008 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
KSH Kalksandstein Holding Schönbach Verwaltungs-GmbH, Saarlouis (Neue Brauereistraße 2-4, 66740 Saarlouis). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2008 mit der Mauertechnik Löberitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Löberitz (AG Stendal HRA 10413) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KSH Kalksandstein Holding Schönbach Verwaltungs-GmbH, Saarlouis (Neue Brauereistraße 2-4, 66740 Saarlouis). Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen.
KSH Kalksandstein Holding Schönbach Verwaltungs-GmbH, Saarlouis (Neue Brauereistraße 2-4, 66740 Saarlouis). Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Ziffer 2 (Bekanntmachungen) beschlossen.