HRA 11107: KSHG oHG, Taunusstein, Mittelgasse 30, 65232 Taunusstein. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 31921) am 31.07.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
HRB 31921: KSHG GmbH, Taunusstein, Mittelgasse 30, 65232 Taunusstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2020. Geschäftsanschrift: Mittelgasse 30, 65232 Taunusstein. Gegenstand: der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Bebauung von Grundstücken und Bauträgertätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitt, Karl, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KSHG oHG mit dem Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 11107). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 11107: KSHG oHG, Taunusstein, Mittelgasse 30, 65232 Taunusstein. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 im Wege des Formwechsels in die KSHG GmbH mit Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, 21 AR 486/2020) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 11107: KSHG oHG, Taunusstein, Mittelgasse 30, 65232 Taunusstein. (Gegenstand: An- und Verkauf von Immobilien sowie die Bebauung von Grundstücken und Bauträgertätigkeiten.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mittelgasse 30, 65232 Taunusstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schmitt, Karl, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒. Persönlich haftende Gesellschafterin: Gros, Herma, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒.