KSL Kraftverkehr und Spedition GmbH, Großbeeren(Märkische Allee 33, 14979 Großbeeren). Verschmelzung ist mit der am 09.11.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Bremerhaven, 1244 BHV) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
KSL Kraftverkehr und Spedition GmbH, Großbeeren(Märkische Allee 33, 14979 Großbeeren). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 mit Nachtrag vom 24.09.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 23.08.2007 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Würfel Spedition GmbH mit Sitz in Bremerhaven, eingetragen beim Amtsgericht Bremerhaven unter HRB 1244 BHV, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KSL Kraftverkehr und Spedition GmbH, Großbeeren(Märkische Allee 33, 14979 Großbeeren). Der Zweigniederlassungsvermerk wird gemäß § 13 HGB neu gefasst; nunmehr: KSL Kraftverkehr und Spedition GmbH Zweigniederlassung Bremerhaven, 27534 Bremerhaven; Zweigniederlassung errichtet: KSL Kraftverkehr und Spedition GmbH, 28307 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HMB Spedition + Logistik GmbH mit Sitz in Bremen, eingetragen beim Amtsgericht Bremen unter HRB 22310 HB, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.