KSM Castings Verwaltungsgesellschaft mbH, Hildesheim, Cheruskerring 38, 31137 Hildesheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2012 mit der KSM Castings Holding GmbH, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 200058) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KSM Castings Verwaltungsgesellschaft mbH, Hildesheim, Cheruskerring 38, 31137 Hildesheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.07.2012 mit der KSM Castings Group GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 202841) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KSM Castings Verwaltungsgesellschaft mbH, Hildesheim, Cheruskerring 38, 31137 Hildesheim. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3.2 (Geschäftsjahr) beschlossen.
KSM Castings Verwaltungsgesellschaft mbH, Hildesheim, Cheruskerring 38, 31137 Hildesheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Butz, Franz Friedrich, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Klaus, Erlangen, * ‒.‒.‒‒.
KSM Castings Verwaltungsgesellschaft mbH, Hildesheim, Cheruskerring 38, 31137 Hildesheim.Geschäftsanschrift: Cheruskerring 38, 31137 Hildesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Wirtschaftsingenieur Zaps, Dietrich, Essen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Klaus, Erlangen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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