HRA 85487: KSM Umweltdienste GmbH & Co. KG, Bischofsheim, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KSM Kanaltechnik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bischofsheim (Amtsgericht Darmstadt HRA 86110) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 85487: KSM Umweltdienste GmbH & Co. KG, Bischofsheim, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: persönlich haftende Gesellschafterin: KSM Komplementär GmbH, Bischofsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 97504), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 85487: KSM Umweltdienste GmbH & Co. KG, Bischofsheim, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HOCam GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bischofsheim (Amtsgericht Darmstadt HRA 85547) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 85487: KSM Umweltdienste GmbH & Co. KG, Bischofsheim, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen Strohmenger Rohrreinigung e. K. mit Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 85195) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
HRA 85487: KSM Kanalsanierung Mayer GmbH & Co. KG, Bischofsheim, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim. Neue Firma: KSM Umweltdienste GmbH & Co. KG. Ausgeschieden als persönlich haftende Gesellschafterin: KSM Verwaltungs-GmbH, Bischofsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 94065). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: KSM Komplementär GmbH, Bischofsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 97504).
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