KST Consulting GmbH, Rosengarten, Flüggenweg 6, 21224 Rosengarten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 im Wege der Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Christina Stemmann e.K. (AG Tostedt, HRA 202302) auftretenden Kaufmann Christina Stemmann, geb. ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Tostedt
Rechtsform: GmbH