KTB Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinr. Elskes Verwaltungsgesellschaft mbH am 12.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KTB Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2011 mit der Heinr. Elskes Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 957) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KTB Besitz- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ELSKES TRANSPORTBETON GMBH & CO. KG am 09.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KTB Besitz- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 02.07.2010 mit der ELSKES TRANSPORTBETON GMBH & CO. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 6783) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KTB Besitz- und Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund. Geschäftsanschrift: Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KTB Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 20762). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: ELSKES TRANSPORTBETON GMBH & CO. KG, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRA 6783).
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