Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei
Liquidatoren oder durch einen Liquidator
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr Geschäftsführer
nunmehr bestellt als
Liquidator:
Konprecht, Thomas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
26.01.2023
Kronz |
HRB 72209: KTB Holding GmbH, Düsseldorf, Bahnstraße 13-15, 40212 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Buschhüter, Stefan, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 72209: KTB Holding GmbH, Düsseldorf, Bahnstraße 13-15, 40212 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Trautsch, Thomas Konstantin Laurent, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 72209: KTB Holding GmbH, Düsseldorf, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahnstraße 13-15, 40212 Düsseldorf.
HRB 72209: KTB Holding GmbH, Düsseldorf, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 21.08.2015 mit der HW Gastrobetriebs-GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 73270), der H.H. Gaststätten GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 73189) und der BI. Gastro & Event GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 73630) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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