KTG Agrar AG, Hamburg, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 05.07.2013, dem die Hauptversammlung vom 23.08.2013 zugestimmt hat, im Wege des Formwechsels in die KTG Agrar SE mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 129495) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 04.11.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KTG Agrar AG, Hamburg, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg. Der Vorstand der Gesellschaft hat bei dem für die Gesellschaft zuständigen Handelsregister den Umwandlungsplan vom 05.07.2013 zur Umwandlung der KTG Agrar AG in die KTG Agrar SE gemäß § 5 SEAG und § 61 Satz 2 UmwG eingereicht.Hamburg, den 16.07.2013Amtsgericht Hamburg, Handelsregister
KTG Agrar AG, Hamburg, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg. Durch Beschlüsse des Vorstands vom 05.02.2013 und 06.02.2013 mit Zustimmungen des Aufsichtsrats vom 05.02.2013 und 06.02.2013 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 22.07.2009 eingetragenen Genehmigten Kapitals I/ 2009 und des am 04.09.2012 eingetragenen Genehmigten Kapitals I/2012 das Grundkapital um bis zu EUR 567.600,00 auf bis zu EUR 6.243.600,00 erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.02.2013 sind die §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 6 Abs. 1 (Genehmigtes Kapital I/2009) und Abs. 3 (Genehmigtes Kapital I/2012) geändert. Neues Stammkapital: 6.243.600,00 EUR. Das genehmigte Kapital I/2009 beträgt nach Teilausnutzung nunmehr noch EUR 43.000,00. Das genehmigte Kapital I/2012 beträgt nach Teilausnutzung nunmehr noch EUR 2.227.400,00.
KTG Agrar AG, Hamburg, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 24.08.2012 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung in § 6 Absätze 1.(Genehmigtes Kapital I/2009), 2., 3. (Genehmiges Kapital I 2012) bis 4. und die Änderung in § 14 Abs. 1. beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Eintragung dieses Genehmigten Kapitals um bis zu EUR 2.279.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.279.000 neuer Aktien ohne Nennbetrag gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2012).
KTG Agrar AG, Hamburg, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
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