KTH Kapital Treu-Hand GmbH, Gelsenkirchen (Bruchwiesenring 19, 45891 Gelsenkirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RSU Real-Estate Service Union GmbH am 14.01.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KTH Kapital Treu-Hand GmbH, Gelsenkirchen (Bruchwiesenring 19, 45891 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2004 mit der RSU Real-Estate Service Union GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 84709) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.